Wahlbeteiligung und Legitimität!
Aufgrund der schwachen Wahlbeteiligung an der EU-Parlamentswahlen wird dazu geneigt die Legitimität dieses Organs, das zwar in Laufe der Zeit viel Gewicht innerhalb der Europäischen Union Gewonnen hat in Frage zu stellen.
Immerhin ist die Wahlbeteiligung laut Le Monde Diplomatique seit der ersten Parlamentswahl 1979 von 37 Prozent auf 54 Prozent zurückgegangen. D h. , dass 54 prozent der Wahlberechtigten EU-Bürger den Urnen bei den letzten Parlamentswahlen fern geblieben sind, wenn es bedenkt wird, dass die abgeordneten im allgemein durch die Wahl bevollmachtigt werden im Namen des Wählers zu handeln und der Wähler im Gegenzug ihr Handel als das seine anerkennt, dann fragt man sich wie repräsentativ, die in Zukunft im Europäischen Parlament getrofenen Entscheidungen bzw beschlossene Gesetze für die Mehrheit der Wahlberechtigten EU-Bürger ( 54 Prozent) sind.
Auf welche legitimität stützt sich ihr Handeln? Sie haben die Mehrheit der Stimme nicht bekommen, deshalb kann die Freude, die durch die Wahl hervorgegangen ist nicht nachvollziehbar sein. Die Parteien und die Politik sollten sich stattdessen ein wenig sorgen machen und sich die Frage stellen, warum sie es nicht mal schaffen die Hälfte ihrer Wahlberechtigte Bürger zur Wahl zu motivieren.
Die meisten Bürger, die sich an der Wahl beteiligen machen dies zumeist, um die offenen Rechnungen mit den Parteien zu begleichen mit denen sie innenpolitisch unzufrieden sind. Wie kann man eine einheitliche Identität unter diesen Vorraussetzungen schaffen?
Anscheinend kommt dieses Desinteresse der EU-Bürger von ihr Wahlrecht und somit von ihr Mitwirkungsrecht in EU-Angelegenheiten gebrauch zu machen, den Politiker ganz gelegen, so können sie das Werk (EU-Intergration) ohne große Widerstände vollenden. Sollte der Bürger irgendwann aufwachen und doch mitwirken wollen, dann würde er ein fertiges Werk vorfinden, dessen Anfertigung er seinen Beitrag verweigert hat und dessen Existenz er nicht mehr beeinflussen kann.