Demokratie im Spannungsfeld mit dem modernen Staat I

Posted in Innenpolitik, Intergrationspolitik, german post, migration, politics on November 14th, 2009 by valerie

Partizipationsrechte als Voraussetzung  für Legitimität, Chancengleichheit und Gerechtigkeit?

Die am 27. September 2009 in der Bundesrepublik Deutschland stattgefundenen Bundestagswahlen sind, so wie es von einer modernen Demokratie erwartet wird,  sehr  gut verlaufen.

Die große Koalition wurde mit ihnen beendet.

Die neue Koalition bestehend aus CDU/CSU und FDP steht und ist auch längst zur Tagesordnung übergegangen.

Mit großer Begeisterung, habe ich feststellen können, dass  der Forderung von der CDU Politikerin und ehemaligen Bundestags-präsidentin Rita Süssmuth Folge geleistet wurde. Mit dem Bundesminister für Gesundheit Herr Dr. Phlipp Rösler gehört nun ein sogenannter Deutscher mit Migrationshintergrund der neu gewählten Regierung an.

Denn aufgrund der herrschenden Finanz- und Wirtschaftskrise und die mit ihr einhergehenden Folgen rückten während des Wahlkampfes einige für die Gesellschaft zentrale Themen zum Beispiel das umstrittene Ausländerwahlrecht in den Hintergrund.

Nitchtsdestotrotz bleibt aufgrund des bedeutenden ausländischen Bevölkerungsanteils die Frage der Ausweitung der Partizipationsrechte auf diese Bevölkerungsgruppe eine der Herausforderungen der modernen westlichen Demokratien.

Mit den im 19. und 20. Jahrhundert progressiv und sukzessiv stattgefundenen Wahlrechtreformen, die das Wahrecht auf immer neue Bevölkerungskreise bzw. Bevölkerungsschichten ausdehnten, wurden Demokratisierungs- und Modernisierungspotentiale, die Gleichstellung, die Umverteilung von Rechte und Reichtum angestrebt. Diese Reformen ebneten zum Beispiel den Arbeitern und den Frauen sowie andere Gruppierungen den Weg durch politische Partizipation, ihre jeweilige Interessen durch eine effiziente Repräsentation durchzusetzen.

Während im 19. und 20. Jahrhundert die Partizipationskämpfen in geschlossenen Gesellschaften stattfanden - was sich heute in den verschiedenen Parteiensystemen widerspiegelt - ereignet sich  im 21. Jahrhundert der politische Partizipationsdiskurs in offenen Gesellschaften, der stark durch Globalisierung gekennzeichnet ist. Denn wird die Globalisierung zumeist in Verbindung mit grenzüberschreitendem Handel und Investitionen gebracht, so ist die Intensivierung der Migrationsflut eines ihrer zentralen Merkmale.

Diese erhöhte Migrationsflut verändert jedoch sowohl die Bevölkerungs- als auch die Gesellschaftsstruktur der sogenannten Einwanderungsländer und stellt, aufgrund der weitgehenden Exklusion des ausländischen Bevölkerungsteils von den Partizipationsrechten, zugleich die klassische Definition eines Staates  und die Demokratie in Frage.

Dies wirft eine andere zentrale Frage auf:
Wie realistisch ist eine erfolgreiche Integration unter der Bedingung politischer Exklusion?

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Afrika: Ethnizität und Demokratie zwei Gegensätze?

Posted in africa, english post, french post, german post, off topic, politics, worth reading on Juli 2nd, 2009 by valerie

Ethnizität erstickt die Demokratie!

Wird in den westlichen Demokratien die parteientypologie durch verschiedene Konfliktlinien gekennzeichnet, wie dies die Differenzierung Rokkans zeigt u.a. Bourgeoisie contra Proletariat, Staat contra Kirche, Stadt contra Dorf etc… so fusst die Parteientypologie der Länder Afrikas nicht primär- wie es von einer Partei erwartet wird- auf eine Gruppe gleichgesinnter Bürger, die sich die Durchsetzung gemeinsamer politischer Vorstellungen zum Ziel gesetzt haben, sondern die ethnische Zugehörigkeit entscheidet zumeist über die Parteizugehörigkeit. Was dem demokratischen Prozess zwangsläufig im Wege steht.

So kommt es zum Beispiel in Kamerun, dass die Regierungspartei die RDPC (Rassemblement Démocratique du Peuple Camerounais) hauptsächlich eine Partei der Beti,  die UPC (Union des Populations du Cameroun) eine Partei der Bassa und  SDF (Social Democratic Front) eine Anglo/Bami Partei sind, um nur diese zu nennen.

Es geht hier weniger um die Durchsetzung zum Beispiel gemeinsamer wirtschaftspolitische, sozialpolitische, Umweltpolitische oder ethische Interessen, als vielmehr  um die Durchsetzung der Interessen einer bestimmten ethnischen Gruppe.

Dementsprechend werden auch die Ämter in der Regierung besetzt. Die Qualifizierung und die Geeignetheit sind hier zweitrangig.

Der Staatschef ist somit primär der Präsident seiner ethnischen Gruppe.

Das für die afrikanische Mentalität typische Prinzip  der “Väterlichen Solidarität”, das beinahe einem ungeschriebenen Gesetz gleicht, verpflichtet jeden Politiker und jeden Inhaber öffentlicher Ämter, seiner Familie bzw. seiner breiten Verwandschaft, seiner Herkunftgemeinschaft und seinen politischen Klienten zu helfen. Wenn dies nicht in Form von Schenkung Steuergelder geschieht, dann  in Form von Posten-und Auftragsvergabe.

Diese moralische Verpflichtung verletzt aber die Grundsätze der Chancengleichheit und diejenige der Gerechtigkeit, die demokratische Kriterien darstellen.

Es geht hier primär weder um den Gemeinwille noch um das Allgemeinwoh, sondern um den Sonderwille der jeweiligen regierenden ethnischen Gruppen. Diese ethnischer Despotismus kann so alles sein, aber von der Demokratie ist sie noch weit entfernt.

Also wie beabsichtigt die Afrikanische Union, die Vereinten Staaten von Afrika,  wofür sein Kommissionspräsident Jean Ping zunehmend Sympathie entwickelt, zustande zu bringen? Wenn die verschiedenen Mitgliedsländer innenpolitisch  so fragmentiert sind, dass die ethnische Identität Vorrang vor der nationalidentität hat? Wie kann unter diesen Umstände eine afrikanische Identität erreicht werden?

Die Konvertierung dieser Sonder- bzw. Ethnie bezogenner Wille in Gemeinwille ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Nationenbildung.

Diese wiederum ist Voraussetzung für den Fortschritt.

Das Scheitern des Schwarzen Kontinents ist somit unter anderen an einer fehlgeschlagenen Nationenbildung zurückzuführen. Eine Erfolgreiche abgeschlossene Nationenbildung der einzelnen Länder Afrikas ist somit Ausschlaggebend für den Demokratiesierungsprozess und für den Fortschritt.

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EU-Vertrag von Lissabon: Das Papier hat Geduld!

Posted in english post, french post, german post, politics on Juni 30th, 2009 by valerie

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Die Demokratie ist zweifelos die beste Errungenschaft, was die Gestaltung des menschlichen Zusammenlebens nicht nur in einem abgegrenzten Territorium, sondern auch über die Grenzen hinweg anbelangt. Die Mitwirkung und Einflussnahme der Bürger an die Entscheidungsfindung der jeweiligen Regierungen ist unter der Demokratie bemerkenswert.

Die Demokratie kann aber auch bei manchen Fälle als Achillesferse d.h. Fortschritt hemmend wirken, besonders dann, wenn manche Entwicklungen nicht  vorangetrieben werden können aufgrund mehrerer Beteiligten mit divergierenden Interessen, die dennoch auf einem gemeinsamen Nenner gebracht werden müssen. Dies war der Fall zum Beispiel mit dem EU-Verfassungsvertrag und dieser setzt sich anscheinend mit seinem Nachfolger: der Vertrag von Lissabon fort.

Von der Gauweiler-Klage, bis non der Franzosen (2005) zu EU-Verfassung hin zu nein der Niederländer (2005). Nach der Abkehr von der EU-Verfassung, hat der Vertrag von Lissabon das Licht erblickt mit dem Hauptanliegen, Europa handlungsfähiger zu machen.  Es wird gefürchtet, dass ihm das gleiche schicksal wiederfährt, wie seiner Vorgängerin.

Mit der heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts, das stärkere Mitspracherechte für die deutsche Volksvertretung (Bundestag und Bundesrat) fordert und daher dem Bundespräsidenten Horst Köhler den Weg nicht frei ebnet die Urkunde des EU-Vertrages zu unterzeichnen bevor es sichergestellt wird, dass seine Auflagen erfüllt wurden, wird seine vom Vertrag ursprünglich für den 1. Janur 2009 geplante Geburt in die Länge gezogen.

Papier ist aber bekanntlich geduldig und da es nun gilt, dass der EU-Vertrag dann in Kraft tritt, wenn die Ratifizierungsurkunden der 27 Mitgliedländer in Rom niedergelegt wurden, ist nur noch eine Frage der Zeit bis die 4 übriggebliebenen Mitglieder das Beispiel der 23 Mitglieder folgen, die ihre Ratifizierungsurkunden bereits in Rom hinterlegt haben.

Es bleibt jedoch zu hoffen, dass die Erfüllung der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nicht lange auf sich warten lassen, obwohl das Inkrafttreten dieses Vertrages nicht allein von der Bundesrepublik abhängt.

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