Direktwahl des Bundespräsidenten?
Der Bundespräsident Horst Köhler ist am Samstag in seinem Amt bestätigt worden, dies entspricht Umfrage zurfolge den Wunsch der Mehrheit (70%) der Bevölkerung.
Die Frage aber steht immer noch im Raum, wie dieses Amt künftig besetzt werden sollte. Während der aktuelle Amtsinhaber für eine Direktwahl plädiert, gehen dem Handelsblatt (siehe Artikel auf handelsblatt.com) zur Folge die CDU und CSU dieser Idee auf Distanz, mit der Begründung, dass dies zur Macht- und Kompetenzverschiebung vom Kanzleramt zum Schloss Bellevue führen würde.
So gesehen ist dieses Bedenken begründet, denn durch eine direkte Legitimation würde dem Bundespräsidenten ein ganz anderes Gewicht in der Politik verliehen. Und dies zu Ungunsten des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin. Dies wäre ja auch nicht im Sinne der Väter und Mütter des Grundgesetztes, die nach den Erfahrungen mit der Weimarer Verfassung – die ungewollt als Grundlage für den Despotismus des Nationalsozialismus diente – dem Bundespräsidenten gezielt überwiegend nur noch repräsentative Aufgaben verliehen.
Es gibt jedoch eine zweite Lösung, diese sieht wie in dem vergangenen Artikel zu diesem Thema schon ausgeführt, die Möglichkeit einer unbegrenzten Mandatsausübung eines Bundespräsidenten/in vor.
D. h. Art. 54 Abs 2 Satz 2 des Grundgesetztes müsste umformuliert werden und zum Beispiel, wie folgt lauten: „Anschließende Wiederwahl ist beliebig zulässig“.
Das Staatsoberhaupt müsste zwar in regelmäßigen Abstände (fünf Jahre) in seinem Amt immer wieder bestätigt werden, es stunde ihm allerdings frei sich immer wieder zur Wahl zu stellen, und die Volksvertretung hätte weiterhin die Möglichkeit ihn wieder zu wählen oder nicht.
Es wäre Schade, wenn – um nur den Formalitäten gerecht zu werden – ein für die Bevölkerung bedeutenden Bundespräsidenten nur nach zwei Mandaten das Amt wieder frei räumen müsste.
Eine der Voraussetzungen der Demokratie heißt Wechsel, aber wie viel Wechsel verkraftet die Bevölkerung überhaupt? Wo, wann und wieviel Wechsel ist gut für den Bürger?